Bildungspaket 2011

Veröffentlicht auf von Hannemann Inge

Bildungspaket 2011 - iniziert durch gelb / schwarze Koalition - wie ist der Ablauf im Job Center und den Kommunen?

Seit Februar 2011 haben Eltern, welche Hartz IV oder Sozialleistungen beziehen, die Möglichkeit bei ihrem zuständigem Job Center Förderung entsprechend des verabschiedeten Bildungspaketes der Bundesregierung für ihre Kinder zu beantragen.

Diese beinhalten Zuschüsse in Höhe von 10€ monatlich für Sport oder Musikvereine sowie Zuschüsse während der Schulzeit für gemeinsames Mittagessen und Beförderungskosten. Genauer gesagt heißt die Unterstützung während der Schulzeit, es gibt finanzielle Unterstützung für Lernmaterial. Dieser wird in zwei Zahlungen innerhalb eines Schuljahres aufgeteilt.

Zunächst erhalten die Eltern zu Beginn des Schuljahres 70€ und im Februar nochmals 30€. Zudem werden die Kosten für eintägige Ausflüge der Schule oder Kita übernommen. Eine Änderung der Übernahme von mehrtägigen Klassenfahrten hat nicht stattgefunden. Das wird weiterhin übernommen. Nachhilfeunterricht wird bei Versetzungsgefährdung ebenso übernommen wie ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schul - oder Kitakantine. Als letzten Bonbon kann der Beförderungszuschuss erwähnt werden, wenn diese nicht anderweitig übernommen werden.

In der Regel wollen die Job Center einen Antrag und oder Nachweis von der entsprechenden Schule für Schulleistungen. Diese sind zum Teil vorgefertigt oder auch formlos. Diese Anträge werden anschließend an die entsprechende Kommune weitergeleitet, um das Bildungspaket umzusetzen. Der/die Antragsteller /in erhält den Zuschuss mit der nächsten Zahlung des Arbeitslosengeldes II in Form von Gutscheinen. Werden die Anträge zum jetzigen Zeitpunkt gestellt, so besteht die Möglichkeit diese rückwirkend zum 01. Januar 2011 für bereits in Anspruch genommene Leistungen zu beantragen. Diese Nachzahlung wird in Form einer Nachzahlung mit dem Arbeitslosengeld II nachgezahlt.

Für Bezieher von Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld ist nicht das Job Center zuständig. Hierfür ist der Gang zum zuständigen Ortsamt / Rathaus / Bezirksamt notwendig. Vorübergehend hat auch die Familienkasse die Verantwortung für Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld übernommen. Die Kreisverwaltung kann darüber explizit Auskunft erteilen, wer für wen zuständig ist.

Maskerade Trip Ausflug

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