"400 Euro Job": Welche Regeln gelten für Minijobs?

Veröffentlicht auf von Hannemann Inge

Sind Minijobs eine lohnende Sache? Und was sollte bei einer 400-Euro-Arbeit beachtet werden?

Die Bedeutung eines Minijobs

Grundsätzlich liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das monatliche Entgelt regelmäßig 400 Euro nicht überschreitet. Der Arbeitgeber zahlt 30% pauschale Abgaben; davon sind 15% gesetzliche Rentenversicherung, 13% gesetzliche Krankenversicherung und 2% Steuern. Wenn der Minijob im Rahmen eines privaten Haushalts ausgeübt wird, gilt eine geringere Abgabenquote von 12%.

Versicherungen für den Arbeitnehmer

Wie werden die Abgaben berechnet und wer kommt für diese auf? Wie bereits oben erwähnt, zahlt der Arbeitgeber pauschal 13% an die gesetzliche Krankenversicherung, sofern der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung auch versichert ist. Dazu reicht auch eine Familienversicherung. Hier entstehen keine zusätzlichen Ansprüche, da die Beschäftigten ja bereits vollen Krankenversicherungsschutz haben.

Für Privatversicherte hat der Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zu entrichten. Sehen wir uns die Rentenbeiträge zur Rentenversicherung etwas genauer an. Hier unterscheiden wir zwischen dem Pauschalbeitrag von 15% durch den Arbeitgeber an die gesetzliche Rentenversicherung und der Rentenversicherung mit Aufstockungsoption. Bei der Aufstockungsoption haben die Beschäftigten die Möglichkeit, den Pauschalbetrag auf den vollen Pflichtbeitrag zu ergänzen und damit Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung wie den Anspruch auf Rehabilitation, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, vorgezogene Altersrente, Rentenberechnung nach Mindesteinkommen, Anspruch auf die Förderung nach der Riester-Rente zu erwerben. In diesem Fall erhöht sich die monatliche Rente aus einem Jahr geringfügiger Beschäftigung mit monatlichem Entgelt von 400 Euro um 4,08 Euro im Gegensatz zum Pauschalbeitrag von 3,08 Euro und vier Monaten Wartezeit.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Aufstockungsoption zu unterrichten. Weiterhin ist jeder Arbeitnehmer - unabhängig von der Höhe des Entgeltes - in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dafür sind die nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften, für private Haushalte je nach Landesrecht die Landesunfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Beschäftigungsverhältnis dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Den Beitrag übernimmt der Arbeitgeber.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Hat der Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen, so werden diese zusammengerechnet und somit tritt vom Tag der Überschreitung der 400-Euro-Grenze eine Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein. Hier übernimmt der Arbeitgeber für das gesamte Entgelt den vollen Arbeitgeberanteil, insofern er die Hälfte der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zahlt.

Zu beachten ist jedoch, dass es eine Gleitzone bei einem Verdienst von 400,01 Euro bis 800 Euro gibt, in welcher die Gleitzonenregelungen in Kraft tritt. Genauere Informationen sind beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erfahren.

Interessantes zum Schluss

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit ist die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung möglich, ohne dass diese durch Zusammenrechnung mit der Haupttätigkeit sozialversicherungspflichtig wird.

Ebenso gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, nach dem man mit einem Minijob dieselben Rechte wie mit einer Festanstellung hat. Das Bundesurlaubgesetz garantiert dem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 4 Wochen. Ebenso besteht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Minijob, 400 Euro Job

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