Bundesagentur für Arbeit wehrt sich mit Anzeigen nach Tod im Jobcenter Neuss
Laut einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 10. Oktober hat diese knapp 40 Strafanzeigen gegen die Verfasser von hetzerischen Online-Kommentaren gestellt. Die Kommentare über Facebook, Twitter, Youtube sowie per Email an die BA erfüllen demnach verschiedene Straftatbestände: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, Üble Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Nötigung und Volksverhetzung.
BA Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise: "Es ist ungeheuerlich, was wir da lesen mussten. Besonders getroffen hat mich, dass viele Menschen die Tat gerechtfertigt oder sogar zur Nachahmung aufgerufen haben".
Bundesweit wurden die Jobcenter von Seiten der BA dazu aufgerufen ihr Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden zu überprüfen.