Agentur für Arbeit bringt Änderungen zum 1. April 2012
Zum 1. April 2012 ändert die Agentur für Arbeit Nürnberg einen Teil seiner bisherigen Bestimmungen. Hintergrund ist die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 2012. Eine höhere Flexibilität der Sachbearbeiter in den Arbeitsämtern und eine erhöhte Individualität der Einsatzmöglichkeiten der Instrumente, soll die Qualität und der Weg für Arbeitssuchende in eine Beschäftigung beschleunigen.
Was ändert sich konkret?
Der Vermittlungsgutschein - ehemals VGS ---> AVGS
Aus dem Vermittlungsgutschein wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Mit diesem Gutschein kann sich der betroffene Kunde ein Praktikum bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen suchen. Weiterhin kann er als Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung, wie bisher, eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Neu: Kunden bis unter 25 (U25) im SGB II (Arbeitslosengeld II - Hartz-4) sowie Langzeitarbeitslose können nun ein Praktikum bis zu zwölf Wochen absolvieren.
Ausführliche Informationen zu AVGS siehe hier ...
Der Bildungsgutschein - Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Zur Inanspruchnahme des Bildungsgutscheines werden nun auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Familienzeit oder die Pflege von Angehörigen zur 3-jährigen Berufserfahrung hinzugerechnet.
Maßnahmen außerhalb der örtlichen Verfügung können beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auch hier ...
Zulassung von Bildungsträgern, Maßnahmen und private Arbeitsvermittler
Künftig muss eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle auch für private Arbeitsvermittler vorliegen. Waren es bisher zumeist die Bildungsträger mit solch einer Zulassung, benötigen private Arbeitsvermittler ebenso eine offizielle Erlaubnis. Es besteht eine Übergangsfrist für die Zulassung bis zum 31.12.2012.
Betriebliches Praktikum - Maßnahme bei einem Arbeitsgeber (MAG)
Neu: Für Arbeitslose in den Jobcenter besteht jetzt für Alle die Möglichkeit zu einem 12-wöchigen Praktikum bei einem Arbeitgeber. Bisher waren maximal vier Wochen möglich.
Voraussetzungen: schwerwiegende Vermittlungshemmnisse wie z.B. gesundheitliche Einschränkung, Schulden, keine oder wenige Berufserfahrungen, ohne Berufsabschluss, Alleinerziehend, Langzeitarbeitslosigkeit
Arbeitsgelegenheiten - Ein-Euro-Jobs
Für die Betroffenen in den Jobcentern gibt es ab April nur noch die Variante der Ein-Euro-Jobs mit Mehraufwandsentschädigung (Hamburg: 1,40€ / Stunde).
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
Die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) ist für die Betroffenen Arbeitssuchenden in den Jobcentern neu. Dieses ist ein Zuschuss an den Arbeitgeber von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (siehe auch Betriebliches Praktikum - Voraussetzungen). Der Arbeitgeber erhält einen Lohnzuschuss bis zu 75 Prozent in Abhängigkeit der individuellen Minderleistung und kann innerhalb von fünf Jahren maximal für zwei Jahre gewährt werden.
Voraussetzung: Arbeitsvermittler / Arbeitgeber muss beweisen, dass der Teinehmer nicht anders gefördert oder integriert werden kann / konnte.
Wegfall von Instrumenten
Folgende Instrumente / Hilfsangebote fallen ab dem 1. April 2012 weg:
- Ausbildungsbonus
- Eingliederungsgutschein
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
- Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei der Berufsausbildung und Vorbereitung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Nürnberg