Hartz-4-Änderungen der Leistungen ab 2012 - kompakt

Veröffentlicht auf von inge.hannemann

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Dezember 2011
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Die Höhe der Leistungen ändern sich zum 01. Januar 2012

 

Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: von 364 Euro auf 374 Euro
 

 

Leben zwei Partner in einem Haushalt, so erhält jeder einzelne:  337 Euro

Erwachsene, ohne einen eigenen Haushalt oder einem Partner erhalten:  299 Euro

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre:  287 Euro

Kinder von 6 bis unter 14 Jahre:  251 Euro

Kinder von 0 bis unter 6 Jahre:  219 Euro
 

Zuschläge, wie Alleinerziehendzuschlag werden ebenfalls erhöht.

 

Personen, die im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst arbeiten, dürfen ab 2012 von Ihrem Lohn 175 Euro behalten. Diese werden nicht zum Arbeitslosengeld II hinzu gerechnet.

 

Die Änderungen werden automatisch vorgenommen. Ein extra Antrag ist nicht nötig. Alle Leistungsbezieher sollten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid vom Arbeitsamt erhalten.




Veröffentlicht in Jobcenter

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