Hartz-4-Änderungen der Leistungen ab 2012 - kompakt
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Dezember 2011
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Die Höhe der Leistungen ändern sich zum 01. Januar 2012
Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: von 364 Euro auf 374 Euro
Leben zwei Partner in einem Haushalt, so erhält jeder einzelne: 337 Euro
Erwachsene, ohne einen eigenen Haushalt oder einem Partner erhalten: 299 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro
Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro
Zuschläge, wie Alleinerziehendzuschlag werden ebenfalls erhöht.
Personen, die im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst arbeiten, dürfen ab 2012 von Ihrem Lohn 175 Euro behalten. Diese werden nicht zum Arbeitslosengeld II hinzu gerechnet.
Die Änderungen werden automatisch vorgenommen. Ein extra Antrag ist nicht nötig. Alle Leistungsbezieher sollten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid vom Arbeitsamt erhalten.