Bremens Arbeitnehmerkammer fordert Arbeitsmarktreform
Empfangsbereich einer Agentur für Arbeit
Die Arbeitnehmerkammer Bremen stellte diese Tage eine 40-seitige Studie vor, in der hervorgeht, dass ein großer Teil der Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung nicht bei den Arbeitslosen landet. Nur 28 Prozent bezogen bundesweit im Oktober 2011 Gelder aus der Arbeitslosenversicherung. In Hamburg waren es 21 Prozent und in Bremen nur 18 Prozent. Kurz gefasst heißt dieses, dass nur rund ein Drittel der Arbeitslosen „existenzfähiges“ Arbeitslosengeld I bezieht. Arbeitslosengeld I beziehen Arbeitslose, die bis zu 12 Monate arbeitslos sind. Anschließend erfolgt der Rutsch in Hartz-IV, dem sogenannten Arbeitslosengeld II. Peer Rosenthal, Referent der Arbeitnehmerkammer Bremen: „Das liegt vor allem an den stark angestiegenen prekären Arbeitsverhältnissen“.
Mindestverdienst 1350 Euro brutto
Um die reinen Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I zu erhalten, müsse man rund 1350 Euro brutto verdienen. Ist der Verdienst geringer, so muss zumeist aufstockend Hartz-IV bezogen werden. Somit kommt die Kommune ergänzend für Miet- und deren Nebenkosten auf. Die Bundesagentur für Arbeit wies Ende letzten Jahres daraufhin, dass monatlich rund 61000 Erwerbstätige direkt in den Bezug von Hartz-IV rutschen. Das liege vor allem daran, dass viele Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnsektor, wie Leih- oder Zeitarbeit sowie dem Gastgewerbe kommen und aufstockend Arbeitslosengeld II beantragen. Insbesondere durch die kurzweilige Tätigkeit in der Zeitarbeit schaffen es viele Berufstätige nicht, die 12-monatige Anwartschaft für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erreichen. So zahlen diese Menschen zwar ihre Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, erhalten jedoch keine Leistungen daraus. Bremen fordert nun die Verkürzung der Anwartschaft von 12 Monaten innerhalb zwei Jahre auf 6 Monate innerhalb von drei Jahren. Weiterhin fordern sie die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I, auf zwei Jahre zu erhöhen. Angelehnt an den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes schlagen sie vor, sogenannte Aufstocker weiterhin in der Agentur für Arbeit und nicht in den Jobcentern zu betreuen. Damit verbleiben diese im Fürsorgesystem der Agenturen und fallen somit nicht in die Zumutbarkeitsregelungen für Langzeitarbeitslose, welche jeder Job zugemutet werden kann.
Erhöhung des Arbeitslosengeldes für Kinderlose von 60 auf 67 Prozent
Das Arbeitslosengeld I soll für einen kinderlosen Arbeitslosen von 60 Prozent auf 67 Prozent angehoben werden. Damit soll die Anzahl der aufstockenden Arbeitslosen reduziert werden. Ziel der Forderungen ist die Anzahl von Hartz-IV-Bezügen zu reduzieren, um auf diese Art und Weise zurück in das eigentliche Versicherungssystem der Arbeitslosenversicherung zu finden sowie die Entlastung der Kommunen. „Nicht nur die Erwerbslosen, auch die Kommunen, die ja einen großen Teil der Hartz-IV-Bezüge zahlen müssen, würden dadurch enorm entlastet“, sagt Ingo Schierenbeck, Geschäftsführer der Arbeitnehmerkammer. Ihm ist bekannt, dass auf Länderebene wenig getan werden kann. Jedoch wird er diese Forderungen direkt nach Berlin leiten und die Bremer Landesregierung auffordern, das Gleiche zu tun. Und Bremen tut gut daran, dieses weiterzuleiten. Sind im Jahr 2011 rund 8300 Personen direkt in den Hartz-IV-Bezug gerutscht. Das entspricht einer Quote von 35 Prozent aller Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt.
Quelle: Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen Juli 2012; Bundesagentur für Arbeit (2011)