Das Hamburger-Modell – Der Hamburger-Modell-Scheck

Veröffentlicht auf von inge.hannemann

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War der Hamburger-Modell-Scheck 2011 mehr oder weniger eingefroren, wird er erneut aus der Schublade der Arbeitsvermittlung geholt. Er gilt als ein Instrument für Langzeitarbeitslose (also, Hartz 4-Bezieher) und wurde in den Jahren 2009 und 2010 als ein Eingliederungsinstrument für Geringqualifizierte eingesetzt. Aufgrund der Erfahrungen, dass neu eingestellte Mitarbeiter nach Ende der Laufzeit von 10 Monaten wieder gekündigt wurden, ist der Hamburger-Modell-Scheck zu Beginn des Jahres 2011 nicht mehr verwendet wurden. Ziel war die geldliche Unterstützung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber für 10 Monate. Dabei erhielten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei einer Vollzeittätigkeit über 35 Stunden einen Zuschuss von jeweils 250 Euro netto. Bei einer Arbeitsaufnahme unter 35 Stunden die Woche wurden jeweils 125 Euro ausbezahlt.

Diese Zahlungen erhöhen sich zum 01.Oktober 2011 auf 265 Euro bei einer Tätigkeit ab 35 Stunden die Woche (Vollzeit) und 132,50 Euro bei einer Tätigkeit unter 35 Stunden die Woche (Teilzeit) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 

Allerdings wird es für den Arbeitgeber zur Pflicht, Arbeitnehmer mit der Förderung über den Hamburger-Modell-Scheck auch nach Auslauf der Förderung für weitere mindestens sechs Monate zu beschäftigen. Je nach Nachbeschäftigungsdauer wird die Förderdauer berechnet. Der Arbeitnehmer muss mindestens für 12 Monate beschäftigt werden. Dieses kann in Form einer Befristung oder eines unbefristeten Arbeitsvertrages sein. Davon werden dann 6 Monate über den Hamburger Modell Scheck gefördert und 6 Monate gelten als sogenannte Nachbeschäftigungsfrist.  

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Hamburg stellt dafür Mittel des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 8,5 Mio. Euro zur Verfügung. Es bleibt die Schaffung von 1500 Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte als oberstes Ziel. Geht man von einer Übernahmequote von 53 Prozent aus, bleiben rund 800 Arbeitslose dauerhaft im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Ausbau der nachhaltigen Integration im Arbeitsmarkt soll damit weiter gefördert werden.

 

200 Plätze für ehemals Arbeitslose

 

200 Plätze werden dazu für Qualifizierung, Coaching und Begleitung der Arbeitslosen eingerichtet. Diese dienen der Unterstützung für die ersten Wochen nach Arbeitsbeginn, um den Verbleibsanteil der Beschäftigten innerhalb der Probezeit zu erhöhen. Diese Ausgaben beziffern sich auf rund 0,5 Mio. Euro.

 

Weiterbildungsbonus“ für neue Mitarbeiter

 

Weitere 0,5 Mio. Euro sollen dem Arbeitgeber für Weiterbildungen innerhalb des Betriebes der Arbeitnehmer zufließen. Waren es bisher rund 0,8 Mio. Euro wird sich dieser Betrag um 300.000 Euro 2012 verringern. Diese Förderung wird als „Weiterbildungsbonus“ definiert. Der Zuschuss für den Arbeitgeber beträgt für interne Qualifizierungen zwischen 50% und 100%. Das Geld soll die Differenz zwischen den Anforderungen an den Arbeitsplatz und den Qualifikationen der Bewerber und der Mitarbeiter ausgleichen. Besonders ältere Arbeitnehmer sollen damit gefördert werden. Anmerkung der Autorin: als ältere Mitarbeiter, Arbeitslose gelten im Jobcenter Menschen über 50 Jahre. Arbeitgeber sollen mindestens 10 Prozent ihrer Mitarbeiter darüber qualifizieren. 

Geringqualifizierte sollen die Chance erhalten über diese Zuschüsse ihre fehlenden Qualifikationen auszugleichen oder anzupassen, um ihren Arbeitsplatz zu sichern.

 

Urheberrecht: Inge Hannemann; Quelle: www.hamburg.de; Bild: Flickr

Veröffentlicht in Jobcenter

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